Rechtsprechung
LSG Sachsen-Anhalt, 18.11.2016 - L 4 AS 550/16 B ER |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 12a S 1 SGB 2, § 12a S 2 Nr 1 SGB 2, § 13 Abs 2 SGB 2, § 5 Abs 3 S 1 SGB 2, § 4 S 1 UnbilligkeitsV
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Verpflichtung zur Inanspruchnahme vorrangiger Leistungen - Beantragung einer vorzeitigen Altersrente durch den Grundsicherungsträger - Unbilligkeit wegen Erwerbstätigkeit - ehrenamtliche Tätigkeit - Unbilligkeit wegen bevorstehender ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Unbilligkeit der Inanspruchnahme vorrangiger Leistungen bei der Wahrnehmung einer ehrenamtlichen Tätigkeit mit Aufwandsentschädigung; Zulässigkeit einer negativen Prognose für einen 63-jährigen Hilfebedürftigen bei ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Aufforderung nach § 12a Abs 1 SGB II - Prognose; Rücknahme des Rentenantrags; vorzeitige Inanspruchnahme der Altersrente; Minderung der Rente; abschlagsfreie Altersrente; geminderte Altersrente; Ersatzvornahme; Abwägung; Aufforderung ...
- rechtsportal.de
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Dessau-Roßlau, 24.08.2016 - S 32 AS 1299/16
- LSG Sachsen-Anhalt, 18.11.2016 - L 4 AS 550/16 B ER
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- LSG Sachsen-Anhalt, 01.03.2016 - L 5 AS 25/16
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Pflicht zur Beantragung der vorzeitigen …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 18.11.2016 - L 4 AS 550/16
Spätere Entwicklungen, die zum Zeitpunkt der Prognoseentscheidung noch nicht absehbar waren, können eine Prognose weder bestätigen noch widerlegen (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 1. März 2016 - L 5 AS 25/16 B ER -, juris). - LSG Berlin-Brandenburg, 06.07.2015 - L 25 AS 543/15
Grundsicherung für Arbeitsuchende - vorläufiger Rechtsschutz - Aufforderung zur …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 18.11.2016 - L 4 AS 550/16
Davon könnte beispielsweise dann ausgegangen werden, wenn hieraus eine nachdrücklich dokumentierte fortdauernde Arbeitsmarktnähe etwa durch umfängliche und nicht aussichtslose Initiativbewerbungen oder im Hinblick auf zeitnah oder gegenwärtig bezogene Eingliederungsleistungen hervorgehen würde (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Juli 2015 - L 25 AS 543/15 B ER, juris). - BSG, 19.08.2015 - B 14 AS 1/15 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 18.11.2016 - L 4 AS 550/16
Weiterhin ist das SG zu Recht davon ausgegangen, dass die UnbilligkeitsV abschließend die Ausnahmetatbestände regelt, bei deren Vorliegen Leistungsberechtigte zur Inanspruchnahme einer vorgezogenen Altersrente nicht verpflichtet sind (s. hierzu ausdrücklich BSG, Urteil vom 19. August 2015 - B 14 AS 1/15 R -, juris), und dass deren Voraussetzungen im Fall des Antragstellers nicht gegeben sind: Die vorzeitige Inanspruchnahme der Altersrente würde nicht zum Verlust eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld (im Sinne des SGB III) führen, da der Antragsteller diesbezügliche Leistungen nicht bezieht (§ 2 UnbilligkeitsV). - LSG Berlin-Brandenburg, 01.07.2015 - L 9 AS 1583/14
Grundsicherung für Arbeitssuchende - Verweisung auf vorrangige Leistungen
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 18.11.2016 - L 4 AS 550/16
Der Antrag ist zulässig (vgl. zur grundsätzlichen Zulässigkeit der Geltendmachung der Rücknahme des von einem Jobcenter gestellten Rentenantrags im Wege der einstweiligen Anordnung: LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Juli 2015 - L 9 AS 1583/14 B ER, juris), aber unbegründet. - BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05
Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 18.11.2016 - L 4 AS 550/16
Soweit es um die Sicherung einer menschenwürdigen Existenz geht, müssen die Gerichte die Sach- und Rechtslage abschließend prüfen, bzw., wenn dies nicht möglich ist, auf der Basis einer Folgenabwägung auf Grundlage der bei summarischer Prüfung bekannten Sachlage entscheiden (vgl. Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05, Breithaupt 2005, 830 ff.).
- LSG Thüringen, 01.06.2017 - L 4 AS 851/16
Sozialgerichtliches Verfahren - Klage auf Rücknahme eines vom …
Durch das Nichtabwarten der angemessenen Frist könnte der ersatzweise Rentenantrag zumindest insoweit rechtswidrig sein, wie er bereits im Juli 2015 bei der DRV eingegangen ist und nicht erst nach Ablauf der Frist - also frühestens im bzw. mit Wirkung zum August 2015 - gestellt wurde (vgl. zur "verfrühten Antragstellung": LSG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 01. März 2016 - L 5 AS 25/16 B ER, Rn. 47; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18. November 2016 - L 4 AS 550/16 B ER, Rn. 44). - LSG Sachsen-Anhalt, 22.07.2020 - L 4 AS 647/18
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufforderung zur Inanspruchnahme einer …
Denn nach Auffassung des Senats (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18. November 2016 - L 4 AS 550/16 B ER -, juris, Rdnr. 39) kann, soweit der Betroffene und Leistungsträger bereits im Austausch über das Für und Wider der Antragstellung waren, auch eine kurze Frist noch angemessen sein. - SG Halle, 07.03.2018 - S 25 AS 4076/14 Das Nichtabwarten einer angemessenen Frist vor Antragstellung suspendiert die Aufforderung nicht, die Grundlage einer erneuten Antragstellung nach Ablauf angemessener Frist sein kann, es bedarf keiner erneuten Aufforderung; das gilt insbesondere wenn der Leistungsempfänger nach seinem Vorbringen selbst keinen Antrag stellen will (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 18.11.2016 - L 4 AS 550/16 B ER, juris Rn 44).